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Reservierungsvereinbarung

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und von der Ferienwohnung Kleines Kunsthaus. bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet sowohl den Gast als auch der Ferienwohnung Kleines Kunsthaus. zur Einhaltung. Die Unterkunftsvermietung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich.

 

Es werden kurzfristige und langfristige Buchungen gleich behandelt.

Die Ferienwohnung Kleines Kunsthaus. verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet.

Haustiere sind nicht erlaubt.

 

Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag sollte die Schlüsselabgabe bis 10.00 Uhr erfolgen. Eine Absprache über geänderte An- bzw. Abreisezeiten ist jederzeit möglich.

 

Entstehen in den Wohnungen irgendwelche Schäden, (z. B. Glasbruch, Brandflecken, Verunreinigungen von Matratzen und Bettwäsche usw.) die durch die Gäste verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflicht-Versicherung des Gastes dafür auf.
Besteht keine Haftpflichtversicherung oder kommt diese nicht für den Schaden auf, so haftet der Gast persönlich für den entstandenen Schaden.

 

Die Ferienwohnung ist besenrein zu übergeben. Wir behalten uns vor eine Endreinigungsgebühr von 35 Euro zu erheben.

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Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern jederzeit bei uns. 

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